Die Aufgabe der zahnärztlichen Prothetik ist der Ersatz verloren gegangener Naturzähne oder fehlender Kieferknochensubstanz durch künstliche Alternativen. Diese Prothesen sollen vor allem Beeinträchtigungen der Kiefergelenksfunktionen, so genannte Myoarthropathien, verhindern, die durch das Kippen, Wandern oder Längenwachstum von Zähnen, denen plötzlich der Nachbar oder das Gegenüber fehlt, hervorgerufen werden. Ziele der prothetischen Zahnheilkunde sind neben der Verhinderung dieser Folgen, die Vermeidung von Karies, Parodontitiden und weiteren Schädigungen sowie die Wiederherstellung und gegebenenfalls die Verbesserung der Kau- und Sprechfunktion, der Gesichtsästhetik und schließlich der Ausgleich von Knochen- und Gewebeschwächen im Mund und Gesichtsbereich. Wie alle zahnmedizinischen Therapien kann auch eine prothetische Versorgung nur nach einer gründlichen Vorbehandlung des zu erhaltenden Zahnapparates und bei guter Mundhygiene langfristig erfolgreich sein. Je nach der Position der verloren gegangenen Zähne stellen die Lücken unterschiedliche Anforderungen an den Ersatz. Um diese Anforderungen von vornherein ins Kalkül ziehen zu können, orientiert sich der behandelnde Zahnarzt an Klassifikationsschemata, die für die Befunderhebung, die Planung und die Behandlung notwendige Ansatzpunkte bieten.